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                     Sklavenvertrag

Die Inhaberin dieses Schriftstücks ist Eigentümerin und somit Herrin des Sklaven.

Eine Kopie des Vertrages verbleibt beim Sklaven ! Dieses Schriftstück regelt die Rechte der Herrin und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich seiner Herrin an vereinbarten Terminen nach Maßgabe dieses Briefes zur Verfügung zu stehen.

Rechte der Herrin und Pflichten des Sklaven

§1 Dienstantritt

Mit Betreten der Wohnung bzw. des von der Herrin ausgewählten Dienstortes beginnt der Sklavendienst. Der Sklave hat der Herrin unverzüglich sein gesamtes Besitztum inkl. Kleidungsstücke in Verwahrung zu übergeben.
Ein Anspruch auf Rückgabe besteht erst nach Beendigung des Sklavendienstes. Der Sklave darf gezwungen werden seine gesamte Dienstzeit abzuleisten. Der Sklave kann seine Bereitschaft zu dienen und erzogen zu werden keinesfalls während der Dienstzeit zurücknehmen. Jeder Befreiungs- oder Überredungsversuch des Sklaven, den Dienst vorzeitig abzubrechen, kann konsequent unterbunden werden.

§2 Dienste und Befehle

Die Gestaltung der Erziehung zum gehorsamen Untergebenen, sowie die Erziehungsmethoden obliegen ausschließlich der Herrin. Der zu erziehende Sklave hat sämtliche Dienste und Befehle seiner Herrin, ohne Widerspruch, bedingungslos auszuführen.

§2.1 Arbeiten.

Der Sklave hat sämtliche ihm angetragenen Arbeiten ( z.B. Haushalt) ohne Entlohnung mit größter Sorgfalt auszuführen.

§2.2 Sexuelle Dienste

Der Sklave muß alle Weisungen zur sexuellen Befriedigung seiner Herrin Folge leisten. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob die Ausführung vom Sklaven selbst erotisch oder unangenehm empfunden wird . Die Herrin achtet auf Verhütung vor Schwangerschaft und Krankheiten.

§2.3Demütigungen

Das Küssen von Füßen und andere erniedrigende Anweisungen hat der Sklave ohne Zögern auszuführen. Dies gilt auch für Befehle bei deren Ausführung er Ekel und Abscheu empfindet.

§2.4 Dienst für Dritte

Befiehlt die Herrin Dienste an Dritte, so sind diese auch durch den Sklaven auszuführen. Tritt die Herrin das Befehlsrecht an dritte ab, so hat sich der Sklave auch diesen Damen während seiner Dienstzeit bedingungslos zu Unterwerfen. Die Herrin achtet darauf, das §5 nicht verletzt wird .

§3 Artgerechte Haltung des Sklaven

§3.1 Dienstkleidung

Der Sklave führt seine Dienste nackt, oder in von der Herrin bestimmten Kleidungsstücken oder anderen Körperbedeckungsteilen aus.

§3.2 Fesseln und Knebeln

Um Fluchtversuche und Abwehr von Strafen zu Verhindern, darf der Sklave in Ketten oder anderen Fesseln gehalten werden. Diese dürfen so eng wie möglich angelegt werden. Sie müssen nur soweit gelockert werden, wie zur Ausführung der Befehle und ausreichender Durchblutung erforderlich. Um Widersprüche und lästige Bitten zu Ersticken, darf der Sklave jederzeit geknebelt werden. Zur Führung des Sklaven kann die Herrin eine Halskette, Leine oder Zügel anbringen.

§3.3 Essen und Trinken

Der Sklave hat keinen Anspruch auf bestimmte Nahrungsmittel. Es sind lediglich die Grundbedürfnisse des Sklaven zu decken (z.B. Wasser, Brot, Essensreste und Vitaminpräparate).

§3.4 Befehlsfreie Zeiten

Befehlsfreie Zeiten können so gestaltet werden, dass sie nicht zu bequemen Erholungspausen für den Sklaven werden. Die Herrin kann sicherstellen, daß diese Zeiten dem Sklaven keine Gelegenheit bieten, sich eigenmächtig aus der Sklavenrolle zu befreien. Gegebenenfalls darf der Sklave angekettet in einer Art Gefängnis untergebracht werden.

§4 Gehorsam und Strafen

§4.1 Durchsetzen von Befehlen bei Widerspruch

Die Herrin hat das Recht, den Sklaven mittels Folter und/oder Strafen zur Ausführung Ihrer Befehle zu zwingen. Nach der erzwungenen Zusage des Sklaven den Befehl doch auszuführen, kann die Herrin die angewandte Folter / Strafmethode noch um ein gewisses Maß fortsetzen, als Strafe für den Widerspruch.

§4.2 Falsches Verhalten oder schlecht ausgeführte Befehle

Der Sklave hat die Herrin stets nackt auf den Knien, den Blick nach unten gerichtet, mit vorgebeugtem Oberkörper und den Armen auf dem Rücken verschränkt, zu begrüßen und ihr dabei unaufgefordert die Stiefel zu lecken. Der Sklave hat seine Erzieherin mit ,,Herrin" anzusprechen. Der Sklave hat in ganzen Sätzen zu sprechen. Fragen der Herrin sind mit ,,Ja, Herrin" oder ,,Nein, Herrin". Der Sklave hat sich stets auf allen Vieren zu bewegen. Ungebührliches Verhalten kann die Herrin das Strafmaß so wählen, dass der Sklave dies nicht wiederholen wird. Wiederholungen können entsprechend härter geahndet werden

. §4.3 Härte der Strafen

Das Strafmaß bestimmt allein die Herrin. Die einzige Obergrenze des Strafmaßes ist die Verletzbarkeit der Gesundheit des Sklaven (vgl. §5.1). Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekelgefühl des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe grundsätzlich nicht. Der Sklave kann lediglich durch Aussprache eines „Safewords“ die Herrin auf seine Belastbarkeitsgrenze hinweisen, woraufhin die Herrin jedoch noch ein gewisses Maß die Bestrafung fortsetzen kann, um den Sklaven für sein ungebührliches Verhalten zu züchtigen. Das Erziehungsziel der Abrichtung zum gehorsamen Sklaven kann nämlich nur durch Maßnahmen erreicht werden, wenn das Strafmaß etwas über das erotische Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht und der Sklave somit an neue Schmerzgrenzen herangeführt wird. Als „Safeword“ wird vereinbart:______________________________________

§5 Allgemeines

5.1 Körperliche Unversehrtheit des Sklaven

Die Herrin darf Ihren Sklaven unbegrenzte Schmerzen und Qualen aussetzen (vgl. §4.3). Sie hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit des Sklaven und dessen körperliche Unversehrtheit durch Dienste und Strafen nicht verletzt werden. Zurückbleibende Narben und körperliche Veränderungen (z.B. Tätowierungen, Haare schneiden) bedürfen eines gesonderten Einverständnisses des Sklaven.

§5.2 Diskretion

Sämtliche Aktivitäten vor, während und nach dem Sklavendienst müssen mit 100% Diskretion durchgeführt werden. Werden weitere Personen hinzugezogen, darf die Diskretion nicht verletzt werden. Auch bei Einsätzen außerhalb des gewohnten Dienstortes ist die Diskretion unbedingt zu beachten.

 

Unterschrift Sklave___________________________

 

Unterschrift Herrin___________________________

 

 










Dies ist nur ein Muster um unsere Phantasie anzuregen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!